A) Werkschutz
Der Werkschutz ist vornehmlich vorbeugend tätig. Durch Maßnahmen der Aufklärung und Ermittlung sichert er das Eigentum des Betriebes und der Belegschaft, beschafft es gegebenenfalls wieder und schafft die Voraussetzungen für erforderliche personalrechtliche Konsequenzen.
Nach seinem Generalauftrag hat der Werkschutz
- Für Schutz und Sicherung Sorge zu tragen
- Sicherheit und Ordnung mit aufrechtzuerhalten
- Schäden und Gefahren abzuwenden.
Der Werkschutz ist mit der Wahrnehmung folgender Hauptaufgaben beauftragt:
Schutz- und Sicherungsdienst
- Wach- und Streifendienst
- Personen- und Veranstaltungsschutz
- Objektschutz
- Geheimschutz
- Geld- und Werttransporte
- Alarmverfolgung
Ordnungsdienst
- Kontrolltätigkeit, insbesondere hinsichtlich des Personen-, Fahrzeug- und Güterverkehrs
- Tordienst
- Verkehrsdienst
- Werkausweiswesen
- Fundsachenbehandlung
Ermittlungsdienst
- Aufklärung von Ordnungsverstößen und Straftaten
- Brandursachenermittlung
- Unfall- und Schadensbearbeitungen
Mitwirkungsaufgaben
- Brandschutz
- Katastrophenschutz
- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Umweltschutz
Sonstige Aufgaben
- Auskunftspflicht
- Berichts- und Meldewesen
- Erste-Hilfe-Leistungen
- Besucherempfang und –weiterleitung
- Lotsendienst
Diese Aufgaben sind jedoch individuell im Rahmen eines Auftrages auf die betrieblichen Belange abzustimmen, welches wir auch in der Praxis so durchführen und durchgeführt haben.
Voraussetzung ist immer die Erstellung eines Sicherheitskonzepts.
Das Sicherheitskonzept ist eine auf einer Schwachstellenanalyse basierende SOLL-Darstellung des Sicherheitszustandes eines Betriebes, welche die komplexen betrieblichen Strukturen und Einrichtungen in ihrer Gesamtheit berücksichtigt.
Nur so ist es möglich, die o.g. Aufgaben des Werkschutzes auftragsbezogen zu optimieren.